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    Neue Corona-Regeln im Herbst: Hier müssen Sie noch eine Maske tragen

    Neue Corona-Regeln im Herbst: Hier müssen Sie noch eine Maske tragen

    Ab dem 1. Oktober gelten neue Corona-Regeln. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz sollen Schutzmaßnahmen für Bürger und Bürgerinnen geschaffen werden, die über einen alleinigen Schutz durch eine Impfung hinausgehen. Dazu hat das Gesundheitsministerium einige Pflichten für Bürgerinnen und Bürger festgelegt.

    Neben den vom Bund fest definierten Corona Regelungen, kann die Landesregierung jeden Bundeslandes weitergehende Regelungen erlassen. Wird aufgrund zu hoher Infektionszahlen eine Gefahr für das Gesundheitssystem eines Bundeslandes oder einer Region vermutet, können die Länder zum Beispiel auch bei Veranstaltungen im Außenbereich eine Maskenpflicht anordnen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Auch eine Personenobergrenze für Veranstaltungen im Innenraum ist denkbar.

    Erfahren Sie, was Sie im Herbst und Winter beachten müssen, welche neuen Corona-Regeln gelten, wann und wo Sie verpflichtet sind, eine Maske zu tragen und wie Sie sich und Ihre Liebsten bestmöglich vor dem Corona-Virus schützen können.

    Alle neuen Corona-Regeln im Überblick

    Überblick Corona Regelen Herbst Winter 2022

    Arztpraxen, Krankenhäuser & Pflegeeinrichtungen

    Nach den neuen Corona-Regeln des Bundes soll nicht nur in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eine Maskenpflicht bestehen. Als weitere Schutzmaßnahme soll dazu künftig auch in Arztpraxen das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht sein. So sollen vor allem Risikopatienten geschützt werden, wenn sie mit anderen möglicherweise infizierten Bürgern und Bürgerinnen gemeinsam im Wartezimmer sitzen. 

    Regelungen für Kinder & Schüler

    Schulen, Kitas & andere Einrichtungen

    Für Schulen, Kitas, Asylbewerberunterkünfte, Obdachlosenunterkünfte, Hafteinrichtungen und Heime der Jugendhilfe hat das Gesundheitsministerium den Ländern Freiräume eingeräumt. Die Landesregierungen können regelmäßige Tests in den oben genannten Einrichtungen anordnen.

    Außerdem wird Schüler/innen ab der 5. Klasse das Tragen einer medizinischen Maske zugetraut. Diese Maßnahme dient dazu, auch bei verschärfter Lage den Präsenzbetrieb an Schulen so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. 

    Arztbesuche für Kinder

    Kinder sollen bei einem Infektionsverdacht nicht mehr wie bisher geplant erst nach einem Arztbesuch wieder in die Schule oder Kita dürfen. Die Ampel-Koalition schlägt vor, dass die Eltern einen Coronatest zu Hause durchführen sollen, um eine Infektion auszuschließen.

    Öffentliche Treffpunkte & Veranstaltungen

    Außenveranstaltungen

    Für Außenveranstaltungen gibt es keine Vorgaben vom Bund mehr. Sollte es jedoch zu einer regionalen Verschärfung der aktuellen Corona-Lage kommen, können die Länder auch für Veranstaltungen im Freien Maßnahmen wie eine Maskenpflicht einführen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

    Öffentlich zugängliche Innenräume

    In öffentlich zugänglichen Innenräumen kann generell eine Maskenpflicht von den Ländern angeordnet werden. Dabei können unter normalen Bedingungen Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene gemacht werden. Vor allem „frische“ Impfungen schützen vor der Übertragung des Corona-Virus.

    Bei einer verschärften Lage können die Länder eine ausnahmslose Maskenpflicht im öffentlichen Bereich anordnen und ein Hygienekonzept fordern. Außerdem können bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen Abstandsgebot und Personenobergrenzen eingeführt werden.

    Restaurants, Bars, Kultur-, Freizeitbereich & Sport

    Den Ländern steht zudem frei, eine Masken- oder Testpflicht in Restaurants und Bars sowie im Sport-, Kultur- und Freizeitbereich festzulegen. Hierbei ist eine Befreiung von der Testpflicht denkbar, bei der für alle, die innerhalb der letzten 3 Monate geimpft wurden oder genesen sind, die Pflicht entfällt. Auch in diesen Bereichen erlauben die neuen Corona-Regeln eine Anpassung der Maßnahmen, wenn sich die Lage regional verschärft.

    Reisen

    Fernverkehr

    Bei Reisen mit dem Zug wird mit den neuen Corona-Regeln eine verbindliche FFP2-Maskenpflicht für alle eingeführt. Diese gilt für alle Reisenden ab dem 14. Lebensjahr. Bei Kindern ab 6 Jahren ist auch eine medizinische Maske erlaubt. Gleiches gilt für das Personal, denn das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass alle Mitarbeitenden einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske tragen.

    Corona Regeln Fernverkehr 2022

    Flugreisen

    An deutschen Flughäfen besteht generell keine Pflicht zum Tragen einer Maske mehr. Viele der größeren Flughäfen wie München, Köln oder Düsseldorf sprechen jedoch weiterhin die Empfehlung aus, eine Maske zu tragen. 

    Für alle Flüge innerhalb Deutschlands galt bislang weiterhin eine Maskenpflicht, wobei hier sowohl FFP2-Masken als auch medizinische Masken den Sicherheitsstandard erfüllten. Ab 01.10. entfällt die Maskenpflicht bei innerdeutschen Flügen vollständig. Bei Auslandsflügen obliegt die Entscheidung der entsprechenden Airline. Informieren Sie sich daher vor Reisebeginn über die aktuell geltenden Regeln.

    ÖPNV (Bus & Bahn)

    Im öffentlichen Personennahverkehr hingegen wird vom Bund keine Maskenpflicht mehr vorgeschrieben. Trotzdem ist mit einem Wegfall der Maskenpflicht nicht zu rechnen. Die Gesundheitsminister der Länder sind sich einig, dass in Bus und Bahn auch weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bestehen sollte. Der Bundesminister für Gesundheit stellt klar, dass das Risiko einer Infektion in Bus und Bahn deutlich höher sei als in Flugzeugen. Das läge vor allem daran, dass insgesamt viel weniger Menschen fliegen, als mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln täglich unterwegs sind. 

    Schützen Sie sich und Ihre Liebsten!

    Bei steigenden Corona-Zahlen sehen die neuen Corona-Regeln an vielen Stellen eine Maskenpflicht vor. Damit auch Sie sich vor einer Erkrankung mit dem Virus schützen können, sollten Sie auch im Alltag weiterhin eine Maske tragen, wenn Sie einen Mindestabstand nicht einhalten können. Außerdem können Sie mit regelmäßigen Tests auch Ihre Liebsten schützen.

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