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  • Ende der Homeoffice Pflicht

    Ende der Homeoffice-Pflicht. Welche Regeln gelten ab jetzt für Arbeitnehmer?

    Ende der Homeoffice-Pflicht. Welche Regeln gelten ab jetzt für Arbeitnehmer?

    Die aufgrund von Corona eingeführte Homeoffice-Pflicht und die 3G-Regel am Arbeitsplatz sind beendet. Müssen Arbeitnehmer jetzt wieder zurück ins Büro?

    Der Bundestag und Bundesrat haben im März 2022 dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Dadurch entfallen die meisten Corona-Regeln im öffentlichen Leben, unter anderem auch die Homeoffice-Pflicht. Arbeitgeber entscheiden nun selbst wie hoch die Gefährdung durch das Coronavirus ist. Somit ist der Arbeitgeber jetzt selbst verantwortlich für die entsprechenden Maßnahmen zum Infektionsschutz wie Abstandspflicht, Hygieneregeln, Schnelltests oder eine Maskenpflicht. Dabei sollen Firmen das regionale Infektionsgeschehen im Auge behalten. Die Betriebe sollen außerdem prüfen, ob sie den Beschäftigten wöchentlich einen Corona-Schnelltest anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen. 

    Die wichtigsten Fragen & Antworten.

    Nach fast zwei Jahren Home-Office hat die Corona Pandemie das Arbeitsleben grundlegend verändert. Trotz höchstem Inzidenzstand seit Beginn der Pandemie sind seit März 2022 bundesweit die Home-Office-Pflicht und weitere Corona-Maßnahmen am Arbeitsplatz aufgehoben worden. Was Arbeitnehmer über die neuen Regelungen wissen müssen.

    Muss der Arbeitgeber noch kostenlose Corona-Schnelltests anbieten?

    Der Arbeitgeber ist nicht mehr verpflichtet kostenfreie Antigen-Schnelltests für seine Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Betriebe können allerdings weiterhin freiwillig Schnelltests für ihre Mitarbeiter anbieten, wenn sie es aufgrund der Gefährdungslage als erforderlich sehen. Nachdem auch die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz weggefallen ist, sind Ungeimpfte nicht mehr zu täglichen Schnelltest verpflichtet. 

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    Welche Regeln am Arbeitsplatz mit dem Ende der Homeoffice Pflicht gelten.

    Ab sofort dürfen Arbeitgeber selbst entscheiden, welche Corona-Regeln sie am Arbeitsplatz festlegen. Unter anderem entfällt damit die Homeoffice-Pflicht. Seit März 2022 besteht nur noch die einzige Vorgabe für Arbeitgeber, ihre Beschäftigten für eine Corona-Impfung freizustellen. Durch die noch sehr hohen Infektionszahlen empfiehlt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Betrieben weiterhin, die Basisschutzmaßnahmen aufrecht zu erhalten um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern. Dies bedeutet weiterhin: Abstand halten, Maske tragen, regelmäßig lüften und wöchentliche Schnelltests.

    Besteht wieder die Anwesenheitspflicht im Büro?

    Laut der neuen Verordnung ist das Homeoffice-Angebot nur noch als Möglichkeit vorgesehen: "Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, sondern der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, seinen Beschäftigten Homeoffice anzubieten", heißt es dort. Die Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten aber weiterhin ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen Covid-19 impfen zu lassen. Wenn der Arbeitgeber darauf besteht, dass man im Büro arbeitet, dann müssen die Arbeitnehmer auch ins Büro. Durch das Weisungsrecht kann der Arbeitgeber bestimmen wo gearbeitet werden soll. Bei einer Verweigerung des Arbeitsnehmers, droht eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

    Haben Arbeitnehmer ein "Recht auf Homeoffice"?

    Nein. Allerdings wird über ein "Recht auf Homeoffice" bereits unabhänig von der Corona-Pandemie diskutiert. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will dieses Gesetzt einführen, wann und unter welchen Bedingungen ist bisher unklar.

    Sind Nachweise für einen Antigen-Schnelltest, eine Impfung oder Genesenen-Status im Büro noch erforderlich?

    Bisher war es Pflicht des Arbeitnehmers einen 3G-Nachweis vorzuzeigen. Seit März 2022 entfällt auch diese Vorschrift. Die Betriebe müssen nicht mehr überprüfen, ob ihre Angestellten negativ getestet, geimpft oder genesen sind.
    Zum Schutz der Mitarbeiter und des gesamten Betriebes wird jedoch weiterhin empfohlen, die AHA+ Regeln zu beachten und regelmäßig durch Schnelltests das Infektionsgesehen einzudämmen.

    Weitere Informationen zum betrieblichen Infektionsschutz und der Homeoffice-Pflicht finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder direkt über diesen Link.